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Wir präsentieren authentische Meinungen, Fachwissen, Trends und featuren die Akteure der Branche, um praktische Orientierung für aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Hörakustik zu geben.

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    Unsere Ziele

    Die EUHA bezweckt die Zusammenführung fachwissenschaftlich und wirtschaftlich interessierter Hörakustiker, Wissenschaftler und interessierter Laien, die im Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Betroffenen fachliche Fort- und Weiterbildung sowie Entwicklungsarbeit betreiben wollen. Weitere Ziele sind die Pflege des Gemeinsinns, einer verantwortungsvollen Berufsauffassung und der Standesehre der Mitglieder, letztere mit einer eigenen Ehrenordnung.

  • "Ich unterstütze die EUHA, weil sie bisher immer den richtigen Weg gegangen ist und sie mir als wissenschaftliche Vereinigung die Möglichkeit gibt, neueste Erkenntnisse und Wissen mit jüngeren Kollegen auszutauschen."

    Werner Köttgen
    Ehrenratsvorsitzender der EUHA
  • "Die EUHA bietet mir drei Dinge: Netzwerk, Wissensvorsprung und Spaß!"

    Ismene Winkler
    EUHA-Mitglied
  • "Die EUHA ist eine starke Gemeinschaft, von der jedes „Mitglied profitiert!"

    Beate Gromke
    Präsidentin der EUHA
  • "Mir ist es wichtig, mich aktiv in der EUHA zu engagieren. Ich fühle mich der EUHA sehr verbunden, daher ist es selbstverständlich, dass ich mich als stellvertretende Rechnungsprüferin einbringe."

    Anja Horstmann-Nöllenburg
    EUHA-Rechnungsprüferin
  • "Ich unterstütze die EUHA als Rechnungsprüfer, weil die persönliche Fort- und Weiterbildung aller in unserem Beruf Tätigen von großer Bedeutung ist. Es macht mir viel Spaß, dieses sympathische und hoch professionelle Team ehrenamtlich zu unterstützen."

    Carsten Baschlebe
    EUHA-Rechnungsprüfer
  • "Mich hat es motiviert, ehrenamtlich als Rechnungsprüferin der EUHA tätig zu sein, weil dies auch eine Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen ist. Für mich ist das immer eine Bereicherung!"

    Julia Scheibe-Rüdebusch
    EUHA-Rechnungsprüferin

Arten der EUHA-Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitgliedschaft

    Wahl- und Stimmrecht, Wählbarkeit

    Ordentliche Mitglieder der EUHA sind wahl- und stimmberechtigt. Ordentliche Mitglieder der EUHA haben je drei Stimmen. Alle ordentlichen Mitglieder sind selbst wählbar.

    Rechte und Pflichten

    Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, einer bestmöglichen Versorgung von Menschen mit Hörverlust zu dienen, besonders unter Wahrung der aktuell geltenden Gesetze und Normen sowie der Berufsordnungen, soweit diese vorhanden sind.

    Ordentliche Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.

    Allen ordentlichen Mitgliedern ist es vorbehalten, die Bezeichnung „EUHA“ zu führen.

    Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrages verpflichtet.

    Aufnahmevoraussetzung:

    Ordentliche Mitglieder der EUHA können auf schriftlichen Antrag alle auf dem Gebiet der Hörakustik tätigen natürlichen Personen werden, soweit sie selbstständig oder Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende von juristischen Personen sind.

    Über Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.

    Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 290,00 €

  • Außerordentliche Mitgliedschaft

    Wahl- und Stimmrecht, Wählbarkeit

    Außerordentliche Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt. Außerordentliche Mitglieder der EUHA haben je eine Stimme und sind selbst wählbar, sofern sie mindestens fünf Jahre der EUHA angehören.

    Rechte und Pflichten

    Alle außerordentlichen Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.

    Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrages verpflichtet.

    Aufnahmevoraussetzung

    Außerordentliche Mitglieder können alle anderen auf dem Gebiet der Hörakustik tätigen natürlichen Personen werden, die nicht die Möglichkeit zur ordentlichen Mitgliedschaft haben.

    Über Anträge auf außerordentliche Mitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.

    Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 70,00 €

  • Fördermitgliedschaft

    Rechte und Pflichten

    Alle fördernden Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.

    Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. 

    Aufnahmevoraussetzung

    Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit und in der Lage sind, den Zweck und die Ziele der EUHA ideell und materiell zu unterstützen.

    Über Anträge auf Fördermitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.

    Mitgliedsbeitrag pro Jahr: Für fördernde Mitglieder wird der Jahresbeitrag im Einzelfalle vereinbart.

  • Ehrenmitgliedschaft

    Wahl- und Stimmrecht, Wählbarkeit

    Alle Ehrenmitglieder sind wahl- und stimmberechtigt. Ehrenmitglieder der EUHA haben je drei Stimmen. Alle Ehrenmitglieder sind selbst wählbar.

    Rechte und Pflichten

    Ehrenmitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.

    Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

    Aufnahmevoraussetzung

    Mitglieder und Personen, die sich um das Fachgebiet besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluss einer Mitgliederversammlung bei geheimer Abstimmung mit 4/5 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder zu Ehrenmitgliedern der EUHA ernannt werden.

    Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.