Wahl- und Stimmrecht, Wählbarkeit
Ordentliche Mitglieder der EUHA sind wahl- und stimmberechtigt. Ordentliche Mitglieder der EUHA haben je drei Stimmen. Alle ordentlichen Mitglieder sind selbst wählbar.
Rechte und Pflichten
Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, einer bestmöglichen Versorgung von Menschen mit Hörverlust zu dienen, besonders unter Wahrung der aktuell geltenden Gesetze und Normen sowie der Berufsordnungen, soweit diese vorhanden sind.
Ordentliche Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.
Allen ordentlichen Mitgliedern ist es vorbehalten, die Bezeichnung „EUHA“ zu führen.
Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrages verpflichtet.
Aufnahmevoraussetzung:
Ordentliche Mitglieder der EUHA können auf schriftlichen Antrag alle auf dem Gebiet der Hörakustik tätigen natürlichen Personen werden, soweit sie selbstständig oder Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende von juristischen Personen sind.
Über Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 250,00 €