Fort- & Weiterbildung
Wir bieten vielfältige Qualifizierungsangebote für alle Fachgebiete der Hörakustik.
Wir präsentieren authentische Meinungen, Fachwissen, Trends und featuren die Akteure der Branche, um praktische Orientierung für aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Hörakustik zu geben.
In der EUHA sind auf nationaler und internationaler Ebene Hörakustiker und Wissenschaftler gemeinsam tätig. Ein reger Informationsaustausch auf hohem fachlichem Niveau sorgt dafür, dass Sie stets umfassend über neueste Entwicklungen im In- und Ausland informiert sind.
Die EUHA ist auch Träger und Veranstalter des jährlich stattfindenden Internationalen Hörakustiker-Kongresses, der inzwischen Weltgeltung hat. Für Mitglieder der EUHA gibt es hier wie auch bei anderen Fachtagungen der EUHA vergünstigte Teilnahmegebühren. Die bevorzugt wissenschaftliche Ausrichtung ermöglicht es, die Lösung fachspezifischer Probleme kleineren Arbeitsgruppen von Experten zu übertragen, deren Ergebnisfindung für die gesamte Weiterentwicklung von großer Bedeutung sind. Regionaltreffen, Seminare und Landestagungen ergänzen den fachwissenschaftlichen Kongress mit praxisbezogenen Informationen und der Weiterentwicklung der Fachkenntnisse. Auch betriebswirtschaftliche Fragen aus dem Bereich Hörakustik werden hier diskutiert und gelöst.
Dieser Satz gilt in der heutigen Zeit mehr denn je. Werden Sie EUHA-Mitglied, nutzen Sie die vielfältigen Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten der EUHA für Ihre berufliche Entwicklung, gestalten Sie einen gefestigten und attraktiven Verband mit und bringen Sie berufsrelevante Anliegen weiter voran.
Ordentliche Mitglieder der EUHA sind wahl- und stimmberechtigt. Ordentliche Mitglieder der EUHA haben je drei Stimmen. Alle ordentlichen Mitglieder sind selbst wählbar.
Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet, einer bestmöglichen Versorgung von Menschen mit Hörverlust zu dienen, besonders unter Wahrung der aktuell geltenden Gesetze und Normen sowie der Berufsordnungen, soweit diese vorhanden sind.
Ordentliche Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.
Allen ordentlichen Mitgliedern ist es vorbehalten, die Bezeichnung „EUHA“ zu führen.
Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrages verpflichtet.
Ordentliche Mitglieder der EUHA können auf schriftlichen Antrag alle auf dem Gebiet der Hörakustik tätigen natürlichen Personen werden, soweit sie selbstständig oder Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende von juristischen Personen sind.
Über Anträge auf ordentliche Mitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 290,00 €
Außerordentliche Mitglieder sind wahl- und stimmberechtigt. Außerordentliche Mitglieder der EUHA haben je eine Stimme und sind selbst wählbar, sofern sie mindestens fünf Jahre der EUHA angehören.
Alle außerordentlichen Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.
Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines von der Mitgliederversammlung festzulegenden Jahresbeitrages verpflichtet.
Außerordentliche Mitglieder können alle anderen auf dem Gebiet der Hörakustik tätigen natürlichen Personen werden, die nicht die Möglichkeit zur ordentlichen Mitgliedschaft haben.
Über Anträge auf außerordentliche Mitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr: 70,00 €
Alle fördernden Mitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.
Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend.
Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit und in der Lage sind, den Zweck und die Ziele der EUHA ideell und materiell zu unterstützen.
Über Anträge auf Fördermitgliedschaft bei der EUHA entscheidet das Präsidium nach gewissenhafter Prüfung der für die Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen. Eine Ablehnung des Antrages bedarf nicht der Begründung. Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.
Mitgliedsbeitrag pro Jahr: Für fördernde Mitglieder wird der Jahresbeitrag im Einzelfalle vereinbart.
Alle Ehrenmitglieder sind wahl- und stimmberechtigt. Ehrenmitglieder der EUHA haben je drei Stimmen. Alle Ehrenmitglieder sind selbst wählbar.
Ehrenmitglieder sind nach Maßgabe der Satzung und Beschlüssen der Organe der EUHA berechtigt, an den Einrichtungen, den Veranstaltungen und Kursen der EUHA teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Anspruch auf herausgegebene Informationen und fachliche Mitteilungen.
Beschlüsse des Präsidiums und der Mitgliederversammlung sind im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen für alle Mitglieder bindend. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Mitglieder und Personen, die sich um das Fachgebiet besonders verdient gemacht haben, können durch Beschluss einer Mitgliederversammlung bei geheimer Abstimmung mit 4/5 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder zu Ehrenmitgliedern der EUHA ernannt werden.
Alle Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis.