6. April 2020
EUHA-Förderpreis 2020
Bewerbung jetzt auch für Studierende ohne Gesellenprüfung möglich
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Sabine Stübe-Kirchhof
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Bewerbung jetzt auch für Studierende ohne Gesellenprüfung möglich
(EUHA/Mainz, 7. April 2020) Ab diesem Jahr können sich auch Studierende ohne Gesellenprüfung für den EUHA-Förderpreis bewerben. Jury erhofft sich damit ein breiteres Spektrum an Arbeiten, die eine hohe Relevanz für die Hörakustikbranche haben.
Ab 2020 können Arbeiten eingereicht werden, die sich mit branchennahen Themen beschäftigen und der Rehabilitation bei Verlusten im auditorischen kommunikativen System dienen sowie ein gewisses Entwicklungspotenzial beinhalten. Ferner ist ein praktischer Nutzen der Arbeit für die Branche der Hörakustiker zentrale Voraussetzung.
Die Ausschreibung für das Jahr 2020 richtet sich an Studierende der Akademie für Hörakustik (afh), einer Fachhochschule oder Universität, die innerhalb der letzten 24 Monate ihr Studium abgeschlossen haben. Eingereicht werden können z. B. Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten. Die Gesellenprüfung in der Hörakustik ist seit Neuestem keine Voraussetzung mehr. EUHA-Vizepräsidentin und -Förderpreisjuryvorsitzende Eva Keil-Becker erläutert: „Wir haben uns dazu entschlossen, den Förderpreis auch für Studierende, die keine Gesellenprüfung im Hörakustik-Handwerk abgelegt haben, zu öffnen, damit wir ein breiteres Spektrum an Themen vorstellen können. Es ist schade, wenn besondere Arbeiten, die eine hohe Relevanz für unsere Branche haben, nicht prämiert werden können, weil die Gesellenprüfung fehlt. Natürlich sind nach wie vor Arbeiten von Studierenden mit Gesellenprüfung sehr willkommen.“
Die EUHA legt besonderen Wert auf die audiologische Anwendbarkeit der herausgearbeiteten Ergebnisse auf Mensch, Verfahren oder Produktion. Außerdem ist eine Relevanz für die Hörsystemanpassung bzw. für die Kundenbetreuung gefordert. Auch Zukunftsorientierung und Originalität der Abschlussarbeiten sind wichtige Kriterien bei der Beurteilung der eingereichten Arbeiten. Des Weiteren wird bei der Bewertung die audiologische Komponente eine besondere Rolle einnehmen und der Mut bei der Wahl des Ansatzes sowie die Fähigkeit, Themen zu entwickeln und überzeugend darzustellen, berücksichtigt.
Ein weiteres Novum besteht darin, dass zusätzlich zur Arbeit eine zweiseitige Zusammenfassung und eine Take-Home-Message mit der Kernaussage einzureichen ist.
Details zur Ausschreibung gibt es unter: https://www.euha.org/informationen/foerderpreis/foerderpreis-2020/
Wer?
Studierende der Akademie für Hörakustik (afh), einer Fachhochschule oder einer Universität können sich für den EUHA-Förderpreis 2020 bewerben.
Was?
Zum Beispiel können Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, die nicht älter als 24 Monate sind, eingereicht werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Arbeiten auf dem neuesten Stand der Wissenschaft sind.
Inhalte
Die Arbeiten sollten zukunftsorientiert sein und ein gewisses Entwicklungspotenzial haben. Zudem legt die Jury Wert auf den Praxisbezug. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen audiologischen Anwendbarkeit der herausgearbeiteten Ergebnisse auf Mensch, Verfahren, Produktion. Außerdem wird die Relevanz für die Hörsystemanpassung und die Kundenbetreuung bei der Bewertung berücksichtigt.
Preisgeld
1. Preis: 3.000,00 Euro
2. Preis: 2.000,00 Euro
3. Preis: 1.000,00 Euro
Abgabetermin
Auf https://www.euha.org/foerderpreis-bewerbung/ steht eine Seite zur Verfügung, über die die Bewerbung eingestellt werden kann. Die Einreichungsfrist endet am 1. August 2020.