Informationen für Referenten
Die Referenten des EUHA-Kongresses finden hier wertvolle Informationen rund um die Veranstaltung.
Downloads für den EUHA-Kongress 2024
Vortragsbedingungen der Europäischen Union der Hörakustiker e. V.
Mit dem Einreichen Ihres Vortragsvorschlages stimmen Sie (im Folgenden REFERENT genannt) den Vortragsbedingungen der Europäischen Union der Hörakustiker e. V. (im Folgenden VERANSTALTER genannt) unwiderruflich zu.
Vortragsprogramm
Wird der Vortragsvorschlag vom wissenschaftlichen Beirat des VERANSTALTERS positiv bewertet, plant der VERANSTALTER den Vortrag im Programm ein. Der REFERENT erhält eine Zusage. Das Programm wird auf der Website, auf der App und in den Druckunterlagen des VERANSTALTERS sowie in Fachzeitschriften veröffentlicht. Der VERANSTALTER behält sich Programmänderungen sowie eine Absage der Veranstaltung (auch kurzfristig) vor.
Vortragspräsentation
Der im Vortragsvorschlag genannte REFERENT wird persönlich vortragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ist der REFERENT verhindert, wird er einen qualifizierten Vertreter entsenden und die etwaig entstehenden Kosten selbst tragen.
Der REFERENT verpflichtet sich, den vorgeschlagenen Inhalt zu präsentieren und die Präsentationsvorlage des VERANSTALTERS zu verwenden.
Der REFERENT versichert, dass die Präsentation keinen werblichen Charakter hat und keine Firmenwerbung enthält. Der REFERENT versichert, den VERANSTALTER in keiner Weise zu verunglimpfen.
Der REFERENT versichert, dass das vorgesehene Thema noch nicht in einem Kreis von Hörakustikern in der vorgeschlagenen Fassung von ihm behandelt wurde.
Für digitale Veranstaltungen gilt zusätzlich Folgendes:
Der Vortrag wird im Hinblick auf die digitale Präsentation im Vorfeld oder ggf. während der Präsenzveranstaltung auf Video aufgezeichnet. Zum vereinbarten Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vortrags im Internet steht der REFERENT für die Vorträge für einen Live-Chat und Fragen des Moderators per Videokonferenz zur Verfügung.
Die Vortragssprachen sind Deutsch (bei allen Veranstaltungen) und Englisch (nur bei Kongress und EUHA digital). Idealerweise erhält der VERANSTALTER ein Video in deutscher und englischer Sprache. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Simultanübersetzung oder Untertitelung in die jeweils andere Sprache angeboten. Der REFERENT wird seine Präsentation bis zu einem vereinbarten Termin beim VERANSTALTER einreichen, damit die Dolmetscher sich auf das Thema vorbereiten können.
Für Präsenzveranstaltungen gilt zusätzlich Folgendes:
Die Kongresssprachen sind Deutsch und Englisch. Eine Simultanübersetzung in die jeweils andere Sprache wird angeboten. Der REFERENT wird seine Präsentation zum vereinbarten Termin vor Veranstaltungsbeginn beim VERANSTALTER einreichen, damit die Dolmetscher sich auf das Thema vorbereiten können.
Die Vortragssprache der Frühjahrstagung, Landestagungen und Fachseminare sowie der sonstigen Veranstaltungen ist Deutsch.
Der REFERENT versichert, pünktlich (mind. zwei Stunden vor Vortragsbeginn) auf dem Veranstaltungsgelände einzutreffen und seine Präsentation im Mediencheck zu übergeben. Hier kann getestet werden, ob die Präsentation problemlos läuft.
Technik
Folgende Technik wird vom VERANSTALTER für Präsenzveranstaltungen zur Verfügung gestellt:
- LCD-Beamer
- Laptop mit VGA-, HDMI-, Mac-Anschluss (EUHA-Regionalveranstaltungen und -Frühjahrstagung)
- Präsentationsmanagementsystem (EUHA-Kongress)
- Referentenpult
- Redezeitbegrenzer (EUHA-Kongress)
- Monitor mit Präsentationsvorschau
- Laserpointer
- Sound-/Video-Funktion
- Headset
- Saalmikrofone für Publikum
Wir empfehlen eine Technikprobe am Vorabend, am Morgen vor der Veranstaltung oder in den Veranstaltungspausen.
Der VERANSTALTER übernimmt für digitale Veranstaltungen die Organisation. Fragen der Technik sind mit dem VERANSTALTER abzustimmen.
Nutzungs- und Verwertungsrechte
Der REFERENT sichert zu, dass sämtliche von ihm eingereichten und/oder präsentierten Materialien (Texte, Folien, Diagramme, Abbildungen, Fotos etc.) sowie Inhalte frei von Urheberrechten Dritter sind. Andernfalls sichert der REFERENT zu, dass er zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Unterlagen und Inhalte durch den jeweiligen Rechte-Inhaber berechtigt wurde. Sollten Rechte Dritter einer Präsentation oder Verwertung nach dieser Vereinbarung entgegenstehen, so wird der REFERENT den VERANSTALTER hiervon umgehend in Kenntnis setzen.
Für den Fall der Annahme des Beitrags stimmt der REFERENT ausdrücklich folgender Nutzung und Verwertung durch den VERANSTALTER zu und räumt dem VERANSTALTER die entsprechenden Rechte zur Nutzung und Verwertung zeitlich und örtlich unbefristet und unwiderruflich ein:
- Der eingereichte Beitrag (in Kurz- oder Langfassung sowie die zugehörige Präsentation) und Informationen zum REFERENTEN (Lebenslauf, Foto) dürfen als Bestandteil der elektronischen (z. B. auf USB-Stick oder zum Download) und/oder gedruckten Teilnehmerunterlagen weitergegeben und veröffentlicht werden.
- Auszüge aus diesen Materialien dürfen zum Zwecke der Veranstaltungsvermarktung eingesetzt werden, u. a. für Information zum Programm auf www.euha.org, Plakaten, PR-Maßnahmen, Social-Media-Aktionen, Mailings etc.
- Darüber hinaus dürfen diese Materialien im Anschluss an die Veranstaltung vom VERANSTALTER im Internet, in einem Konferenzband oder in anderen geeigneten Medien veröffentlicht werden.
Der REFERENT ist damit einverstanden, dass die Inhalte seines Vortrags in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden, und wird den VERANSTALTER bei der Erstellung des Fachartikels unterstützen. Es gelten die Hinweise für die Erstellung von Manuskripten des VERANSTALTERS, siehe www.euha.org. Der REFERENT überträgt der EUHA das Erstveröffentlichungsrecht. - Wünschen des REFERENTEN auf die Erteilung von abweichenden Veröffentlichungsrechten/Unterlizenzen will die EUHA regelmäßig entsprechen, soweit dem nicht unternehmerische, wissenschaftliche oder verbandsinterne Belange entgegenstehen.
- Der REFERENT ist damit einverstanden, gefilmt oder fotografiert zu werden. Er ist insbesondere damit einverstanden, dass seine Präsentation durch den VERANSTALTER bzw. in dessen Auftrag in Wort und Bild aufgezeichnet wird. Er wird keinen Einwand gegen eine Veröffentlichung (live oder zu einem späteren Zeitpunkt) erheben und keine wie auch immer gearteten Ansprüche in diesem Zusammenhang an den VERANSTALTER oder dessen Auftragnehmer stellen.
- Der REFERENT berechtigt den VERANSTALTER, das so gewonnene Bild- und Tonmaterial im Internet (auch gegen Entgelt) Dritten zugänglich zu machen und mit diesem Bild- und Tonmaterial für die Veranstaltung und/oder zukünftige Veranstaltungstermine zu werben. Gleiches gilt für das Porträtbild, das der REFERENT im Rahmen der Anmeldung zu der Veranstaltung eingereicht hat.
- Diese Regelungen gelten auch für Übersetzungen in die deutsche und/oder englische Sprache, die der VERANSTALTER (in Teilen oder für alle Teile der Materialien) vornehmen darf. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind zeitlich und örtlich unbefristet.
Datenschutz
Der REFERENT stimmt ausdrücklich zu, dass sämtliche eingereichte Unterlagen sowie die von ihm übermittelten persönlichen Daten und Bilder:
- zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und im Rahmen o. g. Verwertung in den EDV-Systemen des VERANSTALTERS bis auf Widerruf gespeichert werden;
- zum Zwecke der Begutachtung an die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats weitergeleitet werden;
- zum Zwecke der Veranstaltungsvermarktung veröffentlicht werden.
Copyright-Vermerk
Der VERANSTALTER ist verpflichtet, den Autor in angemessener Weise als Urheber des Werkes auszuweisen.
Haftungsausschluss
Inhalt des Schulungsangebotes
Haftungsansprüche gegen den VERANSTALTER, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des VERANSTALTERS kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (“Links”), die außerhalb des Verantwortungsbereichs des VERANSTALTERS liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, sofern der VERANSTALTER von den Inhalten Kenntnis hat und es dem VERANSTALTER technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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Schlussbestimmung
Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung hat nicht die gesamte Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Geschäftsstelle des VERANSTALTERS.