Die EUHA hat gewählt!
Im Rahmen der EUHA-Mitgliederversammlung am 25. September 2024 wurden das EUHA-Präsidium, der EUHA-Rechnungsprüferausschuss und der EUHA-Ehrenrat gewählt.
Zur Förderung des Akustikernachwuchses und ihrer Bekanntheit prämiert die EUHA hervorragende, branchenrelevante Abschlussarbeiten.
Die Europäische Union der Hörakustiker e. V. (EUHA) ist ein Zusammenschluss aller derjenigen, die sich auf dem Sektor der Hörgeräte für Schwerhörige betätigen. Der Verband bezweckt die Zusammenführung fachwissenschaftlich und wirtschaftlich interessierter Hörakustiker, Wissenschaftler und interessierter Laien, die im Interesse einer bestmöglichen Versorgung aller Schwerhörigen fachliche Fortbildung und Entwicklungsarbeit betreiben wollen.
Zur Förderung des Akustikernachwuchses und ihrer Bekanntheit prämiert die EUHA hervorragende, branchenrelevante Abschlussarbeiten.
Der Förderpreis der EUHA 2020 wird im Rahmen der Eröffnungsfeier des 65. Internationalen Hörakustiker-Kongresses am 7. Oktober 2020 in Hannover verliehen. Die Preise müssen persönlich entgegengenommen werden. Die Preisgelder werden als Einmalzahlung auf das jeweilige Konto der Preisträger überwiesen.
Die Entscheidung darüber, ob eine innerhalb der Frist eingereichte Arbeit der Ausschreibung entspricht und welche von mehreren eingereichten Arbeiten den Vorzug verdienen, trifft eine von der EUHA einberufene Jury.
Es können bis zu drei Arbeiten ausgezeichnet werden. Die Preise sind dabei wie folgt dotiert:
1. Preis: 3.000,00 Euro
2. Preis: 2.000,00 Euro
3. Preis: 1.000,00 Euro
Die Ausschreibung für das Jahr 2020 richtet sich an Studierende der Akademie für Hörakustik (afh), einer Fachhochschule oder Universität, die innerhalb der letzten 24 Monate ihr Studium abgeschlossen haben. Eingereicht werden können z. B. Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeiten. Die Abschlussarbeit darf keinen Sperrvermerk aufweisen.
Das Thema der Abschlussarbeit sollte der Rehabilitation bei Verlusten im auditorischen kommunikativen System dienen und ein gewisses Entwicklungspotential beinhalten. Ferner ist ein praktischer Nutzen der Arbeit für die Branche der Hörakustiker Voraussetzung.
Die EUHA legt besonderen Wert auf:
Auch Zukunftsorientierung und Originalität der Abschlussarbeiten sind wichtige Kriterien bei der Beurteilung der Eingereichten Arbeiten.
Bei der Bewertung wird die audiologische Komponente eine besondere Rolle einnehmen.
Honoriert werden der Mut bei der Wahl des Ansatzes und die Fähigkeit, Themen zu entwickeln und überzeugend darzustellen.
Einsendeschluss für die Arbeiten ist der 1. August 2020.
Die Arbeit kann formlos in elektronischer Form an die Geschäftsstelle der EUHA, Postfach 40 06, 55030 Mainz, Deutschland, E-Mail: info@euha.org, gesendet werden. Der Arbeit ist ein Lebenslauf beizufügen. Eine maximal zweiseitige Zusammenfassung (ca. 5.000 Zeichen) von These, Weg und Ergebnis sowie eine Take-Home-Message mit der Kernaussage ist online an die EUHA zu übermitteln.
Das urheberrechtliche Eigentum der Verfasser an der Arbeit bleibt von der Einreichung unberührt.
Die EUHA erhält jedoch nach Absprache mit den Verfassern das Recht zur weiteren Verwertung. Weiterhin erklären sich die Teilnehmer an der Ausschreibung damit einverstanden, dass die EUHA ihren Namen und den Titel der Arbeit im Rahmen ihres Internetauftritts und gegebenenfalls einer Presseerklärung veröffentlicht. Die Teilnehmer stimmen zudem Bild- und Tonaufnahmen während der Preisverleihung und deren Verwertung zu. Die Preisträger erklären sich bereit, ihre Arbeiten im Rahmen einer Veranstaltung der EUHA vorzustellen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Jury ist in ihren Entscheidungen frei und ungebunden.